Zimmermann Begleitschein mit Signaturkarte
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eANV-Portal

Das elektronische Abfallnachweisverfahren

Seit April 2010 erfolgt die Erstellung und der Austausch von Begleitdokumenten für die Beförderung von Sonderabfällen ausschließlich in elektronischer Form. Dieser Schritt markiert die Ablösung traditioneller Papierdokumente, was eine Vereinfachung des bisherigen, auf Papier basierenden Prozesses zur Folge hat.

Verpflichtende Umstellung auf elektronische Dokumentation

Die elektronische Übertragung von Nachweisen an die zuständigen Behörden und die elektronische Registerführung sind seitdem für alle Entsorger sowie bestimmte Abfallerzeuger und Transporteure verbindlich. Diese Neuerung ist als elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV) bekannt.

Unterzeichnung der Begleitdokumente

Trotz der elektronischen Natur der Dokumente müssen Begleitdokumente für die Beförderung von gefährlichen Abfällen weiterhin von Erzeugern, Beförderern, Sammlern und Entsorgern unterzeichnet werden. Die bisherige handschriftliche Unterschrift wurde dabei durch die elektronische Signatur ersetzt.

Unterstützung bei der Implementierung

Gerne bieten wir Ihnen unsere langjährige Erfahrung an, um Sie bei der Implementierung des eANV-Portals in Ihrem Unternehmen zu unterstützen. Wir ermöglichen Ihnen zudem einen direkten Zugang zu unserem Portal, um Sie bestmöglich zu betreuen.

Für weitere Informationen sprechen Sie uns bitte direkt an.

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